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Glaubensimpuls von Claudia Horn 

"Advent, Advent, ein Lichtlein brennt"

Lied: Jutta Hahn,  EG 13, Tochter Zion

 

Schutzkonzept zur Feier von Gottesdiensten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
(Fassung vom 21.8.2020)

E v a n g e l i s c h e   K i r c h e n g e m e i n d e   D o r t e l w e i l

O b e r g a s s e   2 2   ( K i r c h e ) ,   6 1 1 1 8   B a d   V i l b e l

Grundlage des Hygiene-Konzeptes sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“. Zur Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln auf Gemeindeebene beschließt der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Dortelweil das folgende Schutzkonzept für seine Gottesdienste und sonstigen Veranstaltungen.

1. Prämisse

Der Kirchenvorstand ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste nicht zu Infektionsherden werden.

2. Information

Gottesdienste finden seit Juli 2020 wieder regelhaft sonntags um 10:30 Uhr in der Kirche statt.

3. Teilnahmebedingungen

Aufgrund der Nachvollziehbarkeit von eventuellen Infektionsketten ist eine Registrierung der teilnehmenden Person mit Name und Adresse vor dem Beginn des Gottesdienstes in bereitliegende Listen notwendig. Bei der Aufnahme der Kontaktdaten von Personen muss immer über die Einschränkung der Datenschutzrechte informiert werden.

4. Teilnehmenden-Obergrenze

Die Zahl der Plätze pro Gottesdienst ist, abhängig von der jeweiligen Raumgröße, begrenzt.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen nur noch 3 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen.

Es stehen 30 Plätze in der Kirche zur Verfügung. Die Empore bleibt aus organisatorischen Gründen geschlossen.

Ist die Obergrenze erreicht, kann kein Einlass mehr gewährt werden.

Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert.

Die Sitzmöglichkeiten in der Kirche werden entsprechend gekennzeichnet sein.

Die Sitzpolster in der Kirche wurden entfernt, wir bitten daher ggf. ein eigenes Sitzpolster mitzubringen.

5. Hygiene

Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln!!

Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Gottesdienstraum untersagt. Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zum Sitznachbarn ist einzuhalten. Andernfalls müssen geeignete Trennvorrichtungen angebracht werden. Angehörige von zwei Hausständen und Gruppen bis 10 Personen können ohne Mindestabstand zusammensitzen. Nicht möglich ist allerdings, spontane 10erGruppen zu bilden.

Zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.

Am Eingang steht ausreichend Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist verpflichtend. Eine Mund-Nasen-Bedeckung kann am Sitzplatz abgenommen werden.

Vor und nach dem Gottesdienst wird der Gottesdienstraum entsprechend gereinigt.

Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht sein.

Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch eine verantwortliche Person muss gesichert sein.

Erkrankte Personen werden aufgefordert, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) auszuweichen.

6. Gottesdienstablauf

Auf den Einsatz von Gesangbüchern wird verzichtet. Ggf. liegen Lied-/Ablaufzettel auf den Plätzen aus.

Von allen liturgischen Handlungen, die Berührung voraussetzen, wird im Gottesdienst Abstand genommen.

Auf Singen im Gottesdienst wird wegen der besonders hohen Infektionsrisiken verzichtet.

Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisikos bis auf Weiteres ausgesetzt.

Kollekten werden nur am Ausgang mittels einer Spendenbox eingesammelt. Auf den Klingelbeutel, der durch die Bankreihen gereicht wird, wird verzichtet.

Bei Nichtbeachtung macht der Kirchenvorstand von seinem Hausrecht Gebrauch.

Das vorliegende Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand in der Sitzung am 14. Mai 2020 beschlossen und am 16. August 2020 aktualisiert und gilt bis auf Weiteres.

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Bad Vilbel, 21.08.2020                              Johannes Misterek (Pfarrer)

 

Download des Schutzkonzepts als PDF-Datei

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